Gegenstand
Objektiv vorhandene, abgegrenzte und identifizierbare Einheit
Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtueller oder physischer Natur sein.
Anmerkung 2: Ein Gegenstand kann ein Gerät, Subsystem, Plan, Lebewesen, eine Software, Organisation oder Ähnliches sein.
Anmerkung 3: Ein Gegenstand hat einen Lebenslauf.
Quelle:
- IEV-351